Fatwa der Islamischen Weltliga (1986)

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen "Und haltet alle fest am Seil Allahs und spaltet euch nicht."

Die Muslim World League - Generalsekretariat - Mekka Al-Mukarramah Verwaltung des Fiqh-Rates Sitzung Nr. 9 - 1406 n. H. Dekret Nr. 6

Betreffend die Frage der Gebets- und Fastenzeiten in Ländern in extremen Breitengraden (weit entfernt vom Äquator). Aller Lobpreis gebührt Allah allein, und möge Allahs Frieden und Segen auf dem letzten Propheten ruhen.

In der neunten Sitzung des Fiqh-Rates im Gebäude der Muslim World League in Mekka Al-Mukarramah, die von Samstag, dem 12. Rajab 1406 n. H. (23. März 1986) bis Samstag, dem 19. Rajab 1406 n. H. (13. März 1986) dauerte, wurde über die Zeiten für Gebete und Fasten für diejenigen beraten, die in Regionen mit extremen Breitengraden leben (weit entfernt vom Äquator).

Unter Berücksichtigung des Geistes des Islam, der auf Vereinfachung beruht, sowie der Informationen des Rates der Astronomen erlässt der Fiqh-Rat folgendes:

Erstens:

Um Verwirrungen und Meinungsverschiedenheiten aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden zu vermeiden, werden die Gebetszeiten unter Verwendung der astronomischen Phänomene gemäß der islamischen Gesetzgebung festgelegt. Diese wurden von den Gelehrten der Gebetszeiten in astronomische Berechnungen umgewandelt, die die Position der Sonne über oder unter dem Horizont betreffen, wie folgt:

  1. Fajr:

Dies entspricht dem ersten Erscheinen des weißen Lichts, das seitlich über den Horizont streicht. Dies wird als echte Morgendämmerung (Al Fajr Al Sadiq) bezeichnet und entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Sonne 18 Grad unter dem östlichen Horizont steht.

  1. Sonnenaufgang (Shurooq):

Dies entspricht dem Erscheinen der oberen Hälfte der Sonne am östlichen Horizont, was dem Zeitpunkt entspricht, an dem die Sonne 5/6 Grad unter dem Horizont steht.

  1. Dhuhr:

Dies entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Mitte der Sonne ihren Zenit passiert - dem höchsten Punkt, den sie an diesem Tag erreichen wird. Dies entspricht der kürzesten Länge des Schattens eines gegebenen Objekts für diesen Tag.

  1. Asr

Dies entspricht der Position der Sonne, bei der die Länge des Schattens eines Objekts gleich der Länge des Objekts plus der Länge des Schattens des Objekts ist, wenn die Sonne ihren Zenit erreicht. Der entsprechende Winkel ändert sich je nach Zeit und Ort.

  1. Maghrib:

Dies entspricht dem vollständigen Verschwinden der Sonne unter dem westlichen Horizont. Dies entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Sonne 5/6 Grad unter dem Horizont steht.

  1. Isha:

Dies entspricht dem Verschwinden der roten Dämmerung. Dies entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Sonne 17 Grad unter dem westlichen Horizont steht.

Zweitens:

Es genügt, zwei Minuten zu den Zeiten von Dhuhr, Asr, Maghrib und Isha hinzuzufügen und zwei Minuten von den Zeiten von Fajr und Sonnenaufgang (Shurooq) abzuziehen.

Drittens:

Extreme Breitengrade lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Region 1:

Dies ist überall zwischen den Breitengraden von 45 bis 48 Grad nördlich oder südlich des Äquators. Ob lang oder kurz in der Dauer, alle notwendigen astronomischen Phänomene treten in dieser Region innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums auf.

Region 2:

Dies ist überall zwischen den Breitengraden von 48 bis 66 Grad nördlich oder südlich des Äquators. Einige astronomische Phänomene treten in dieser Region an einigen Tagen des Jahres nicht auf, wie das Nichtenden der Dämmerung. Das Phänomen, das den Beginn von Isha markiert, tritt also nicht auf. Das bedeutet, dass die Maghrib-Zeit in die Fajr-Zeit übergeht.

Region 3:

Dies ist überall zwischen dem Breitengrad von 66 nördlich oder südlich des Äquators und dem entsprechenden Pol. Die notwendigen astronomischen Phänomene treten einen Großteil des Jahres nicht auf.

Viertens:

Die Regelung für Region 1 lautet, dass diejenigen, die dort leben, sich an die vorgeschriebenen Gebetszeiten halten müssen und zwischen dem Erscheinen der wahren Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang gemäß der islamischen Gesetzgebung fasten müssen. Dies entspricht den islamischen Rechtstexten bezüglich Gebet und Fasten.

Fünftens:

Die Regelung für Region 2 lautet, dass die Zeiten für Isha und Fajr unter Verwendung der entsprechenden Proportionen für diese Gebete an dem nächstgelegenen Ort, an dem die Phänomene auftreten, berechnet werden sollten. Dieser Rat empfiehlt, dies nach den Zeiten bei einer Breitengrad von 45 Grad zu berechnen. Die entsprechende Proportion der Nacht sollte für den jeweiligen Ort zugewiesen werden. Zum Beispiel, wenn Isha nach einem Drittel der Nacht bei einer Breitengrad von 45 Grad beginnt, beginnt Isha auch nach einem Drittel der Nacht für den Ort in Frage. Gleiches gilt für Fajr.

Sechstens:

Die Regelung für Region 3 lautet, dass die Zeiten für alle Gebete nach ihren Äquivalenten bei einer Breitengrad von 45 Grad berechnet werden sollten. Die 24 Stunden eines Tages in dieser Region sollten in die gleichen Proportionen wie bei 45 Grad aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn die Länge der Nacht bei 45 Grad acht Stunden beträgt, die Sonne um 20:00 Uhr untergeht und Isha um 23:00 Uhr ist, sollte dies auch für den jeweiligen Ort gelten. Wenn zum Beispiel Fajr um 02:00 Uhr ist, gilt dies genauso für den jeweiligen Ort. Das Fasten sollte von dieser Zeit bis zur Maghrib-Zeit nach der gleichen Berechnungsmethode erfolgen.

Diese Schlussfolgerung basiert auf der analog ähnlichen Situation im Hadith über den Dajjal (falscher Christus). Wir fragten: "Oh Gesandter Allahs, wie lange wird er auf der Erde bleiben?" Er sagte: "Vierzig Tage: ein Tag wie ein Jahr, dann ein Tag wie ein Monat, dann ein Tag wie eine Woche..." Wir fragten: "Oh Gesandter Allahs, wird das Gebet an dem Tag, der wie ein Jahr ist, ausreichen?" Er sagte: "Nein, benutzt Proportionen, um die Zeit zu berechnen." (Überliefert von Muslim und Abu Dawood)

Allah ist es, der Erfolg gewährt.

Möge Allahs Frieden und Segen auf dem letzten Propheten, unserem Herrn und Propheten Muhammad, all seiner Familie und all seinen Gefährten ruhen.

RAT

  • Dr. Abdullah Umar Naseef Vizepräsident [Unterschrift]
  • Abdulaziz ibn Abdullah ibn Baz Präsident des Fiqh-Rates [Stempel]
  • Dr. Talal Umar Bafaqeeh Berichterstatter des Islamischen Fiqh-Rates [Unterschrift]

Mitglieder:

  • Muhammad ibn Jubayr [Unterschrift]
  • Abdullah Aal Abdurrahman Al-Bassam [Unterschrift]
  • Salih ibn Fawzan ibn Abdullah Al-Fawzan [Unterschrift]
  • Muhammad ibn Abdullah ibn Subayyil [Unterschrift]
  • Mustafa Ahmad Al-Zarqa' [Unterschrift]
  • Muhammad Mahmood Al-Sawwaf [Unterschrift]
  • Salih ibn Uthaymayn
  • Muhammad Rasheed Qabbani [Unterschrift]
  • Muhammad Al-Shathili Al-Nayfir [Unterschrift]
  • Abu Bakr Joomy [Unterschrift]
  • Dr. Ahmad Fahmy Abu Sinnah [Unterschrift]
  • Muhammad Al-Habeeb ibn Al-Khojah
  • Dr. Bakr Abu Zayd [Unterschrift]
  • Yusuf Al-Qaradhawi [Unterschrift]
  • Muhammad Salim ibn Abdulwadood
  • Abu Al-Hasan Ali Al-Hasani Al-Nadawi

Vom Rat der Astronomen:

  • Prof. Dr. Mohammad Hawari [Unterschrift]